Ingenieurgeologie / Fels- und Hangsicherungen
Hangrutschungen, Felsstürze und Steinschläge sind natürliche Prozesse, bei denen Fels- und/oder Lockermaterial für nicht Fachkundige unvorhersehbar hangabwärts verlagert wird. Diese Naturereignisse weisen je nach Typ Geschwindigkeiten von wenigen Zentimetern pro Jahr bis hin zu mehreren Metern pro Sekunde auf und besitzen ein hohes Gefahren- und Schadenspotenzial. Weil die natürliche Erosion Hänge und Felswände geschaffen hat, die unter den gegebenen klimatischen Bedingungen gerade noch standsicher sind, handelt es sich um geologische Strukturen, die besonders sensibel – wenn auch oft mit zeitlicher Verzögerung – auf menschliche Eingriffe reagieren. Besonders der Eintrag von Wasser, Abgrabungen oder Aufschüttungen und selbst Erschütterungen können das Gleichgewicht stören und Massenbewegungen auslösen.
Tal in der Fränkischen Schweiz
Felssturzereignis an einer Straße
Nach allgemeiner Rechtsauffassung haftet der Grundstückseigentümer für Gefahren und Schäden, die von seinem Grund und Boden ausgehen. Ebenso können auch diejenigen in eine Sicherungspflicht geraten, die eine Fläche für die Öffentlichkeit freigeben (z. B. Bau von Straßen, Wander-/Radwegen, Ausweisung eines Baugebiets). In der Praxis mangelt es jedoch häufig an adäquater Anpassung an die natürlichen Gegebenheiten. Grundlagen dafür sind die frühzeitige Gefahrenerkennung und -analyse, sowie eine angemessene Vorsorge durch Schutzkonzepte und Sicherungsmaßnahmen.
Die LGA ist nach ISO 9001 zertifizierte Inspektionsstelle für Fels- und Hangsicherungen und greift auf jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Georisiken zurück. Grundlagen aller Bewertungen sind stets die fachkundige geologische und topographische Analyse der Gefahrenzone, die Identifizierung von Potenzialen für Massenbewegungen und die Prüfung, ob sich gefährdete Objekte im Wirkungsbereich des Prozesses befinden. Darauf aufbauend werden gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen konzipiert, die das Gefährdungspotenzial nachhaltig beseitigen oder eindämmen.
Felsbegutachtung/-aufnahme durch einen LGA-Sachverständigen
- GIS-basierte Gefahrenanalyse für bestehende Bauobjekte (Radwege, Straßen, Gebäude, etc.), z. B. auf Grundlage der Gefahrenhinweiskarte des LfU
- Gefährdungsanalyse von Hangabschnitten bis zu Einzelobjekten
- Begutachtung und Erfassung von Felswänden, Böschungen, Hängen und Einzelobjekten, ggfs. mittels Seilzugangstechnik (SZT)
- GIS-basierte Veränderungsdetektion großräumiger Hangbewegungen
- Planung und Dimensionierung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
- Ausschreibung, Bauüberwachung und Bauabnahme der durchzuführenden Maßnahmen
- Regelmäßige Kontrolle und Prüfung vorhandener Sicherungsbauwerke
- Beweissicherung vor und nach Eingriffen in die Hanggeometrie
Zudem ist die LGA-IUA als „Inspektionsstelle für Ingenieurgeologie/Fels- und Hangsicherungen“ qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen.
Simone Pflaum
M.Sc. Phys. Geographie
Tel: +49 911 12076 117
Fax: +49 911 12076 110
Mobil: +49 170 33 20 492
Simone.Pflaum@LGA-geo.de
Carlo Schillinger
Geschäftsführer, LBD
Diplom Geologe
Tel.: +49 911 12076 101
Fax: +49 911 12076 110
Mobil: +49 171 55 91 875
Carlo.Schillinger@LGA-geo.de
LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg
Tel: +49 911 12076 100
Fax: +49 911 12076 110
info@LGA-geo.de
bewerbung@LGA-geo.de
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