Verwertung / Beseitigung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sowie das Bayerische Abfallgesetz (BayAbfG) fordern, dass Abfälle getrennt gehalten werden, um eine möglichst hochwertige Verwertung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den als schadstoffhaltig erkannten Materialien auch alle anderen anfallenden Abfälle baubegleitend möglichst sortenrein zu separieren und – ggf. nach einer Aufbereitung – zu verwerten sind. Eine Beseitigung, z. B. durch Ablagerung auf einer Deponie, ist nur zulässig, wenn eine Aufbereitung und Verwertung nicht möglich ist.

Ausbau von altem Gleisschotter

Bei nahezu jedem Bauprojekt fallen unterschiedliche Materialien an, die aus den verschiedensten Gründen nicht vor Ort wiederverwendet werden können und daher zu „Abfällen“ werden. Dazu gehören unter anderem:

  • schadstoffhaltiges Material
  • Material mit ungünstigen Eigenschaften
  • überschüssiges Material

Häufige Fragen bei Abfällen an uns sind:

  • muss ich das Material überhaupt untersuchen lassen?
  • welche Schadstoffe sind enthalten?
  • wohin kann ich meinen Abfall bringen?
  • was kostet das?
  • wer kann das für mich übernehmen?

Leider können diese Fragen nicht einfach pauschal beantwortet werden. Jeder Fall ist individuell und bedarf einer z. T. intensiven Beratung. Am besten ist es natürlich Sie sind sich z. B. am Beginn einer Baumaßnahme (Gebäuderückbau, Gebäudesanierung, Straßenbau, Baugrubenaushub etc.) bereits bewusst, dass dabei Abfälle anfallen werden.

Abbruchmaßnahme ohne die notwendige Materialtrennung (Asbestzement im Bauschutt)

Bauschutt-Recycling

Durch gezielte Untersuchungen (entsprechend des vorgesehenen Verwertungsweges), deren Ergebnisse z. B. bereits als Grundlage für Ausschreibungen dienen, können in dieser Phase bereits entscheidende Weichen gestellt werden, die am Ende bares Geld bedeuten.
Eine fachlich fundierte Untersuchung, z. B. in situ-Untersuchungen vor Aushubmaßnahmen, bringen neben einem Kosten- oft auch einen Zeitvorteil während der Bauphase mit sich.

Probenahmen und chemische Untersuchungen führen zunächst zu reinen Labormesswerten. Für deren Beurteilung müssen nun Gesetze, Verordnungen, Merkblätter, Leitfäden etc. in der jeweils gültigen Fassung herangezogen werden.

Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie und ermitteln den richtigen Verwertungs-/ Entsorgungsweg für ihren Abfall. Zusätzlich können wir Sie bei der Ausschreibung der Verwertungs-/ Entsorgungsleistungen mit den richtigen Texten unterstützen oder – falls erwünscht – die gesamten Leistungen ausschreiben.

Auch Abstimmungen mit Behörden können wir durchführen.

Aufbereitung von Ausbauasphalt

Wir bieten Ihnen:

  • Orientierende Voruntersuchungen vor Beginn der Baumaßnahme (Bausubstanz, Boden, etc.) für die Planung des möglichen Verwertungs-/Entsorgungsweges sowie als Grundlage für Ausschreibungen
    [Hinweis: oftmals werden während der Bauphase dennoch Deklarationsuntersuchungen am Ausbaumaterial notwendig]
  • In situ-Deklarationen vor Baubeginn (wenn z. B. unauffällige Schadstoffkonzentrationen gemäß Baugrunderkundungen zu erwarten sind)
  • Verwertungs- und Entsorgungskonzepte
  • Deklarationsuntersuchungen während der Baumaßnahme
  • Abstimmungen mit Behörden
  • Ausschreibungen
  • Projektsteuerung, Bauüberwachung (z. B. Aushubbegleitung)

Als „Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle ist die LGA-IUA qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen.

Bernd Malkmus

Dipl.- Geol. (Univ.)

Tel.: +49 911 12076 112
Fax: +49 911 12076 110
Mobil: +49 151 16 76 50 43
Bernd.Malkmus@LGA-geo.de

LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

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