Akkreditierungen, Anerkennungen, Managementsystem


Zertifizierung nach ISO 9001:2015
 (Urkunde IQNet) (Urkunde SQS)
Die ISO 9001 ist die internationale Normgrundlage für Qualitätsmanagementsysteme. Alle Abläufe im Betrieb („Prozesse“) werden strukturiert geplant, überwacht und dokumentiert. Ein wichtiger Aspekt ist die kontinuierliche Verbesserung im Sinne der Kundenzufriedenheit. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen wird durch jährliche externe Überprüfungen („Audits“) überwacht.

Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 (Urkunde) (Anlage)
Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 bestätigt die Kompetenz für die in der Urkunde aufgeführten Verfahren. Unser Institut ist für alle relevanten Probenahmeverfahren im Bereich Altlasten (Boden, Bodenluft, Grundwasser), Trinkwasser, Abwasser, Abfall und Bausubstanz akkreditiert. Auch hier erfolgen im 1,5 jährlichen Turnus Überprüfungen durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle).

Liste der Prüfverfahren mit flexibler Akkreditierung (Liste)

BAM/OFD-H Anerkennung für Erkundung von Bundesliegenschaften (Urkunde)
Diese Anerkennung durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) und die Oberfinanzdirektion Hannover (OFD-H) kann ergänzend zur Akkreditierung ausgesprochen werden für die fachliche Kompetenz für Erkundungen auf Liegenschaften des Bundes z. B. Militärische Liegenschaften.

Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG (Urkunde) (Anlage Verfahrensliste)
In Umsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes hat Bayern eine „Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten)“ erlassen. Sie gilt für Sachverständige (siehe nachfolgend), die Untersuchungsstellen Probenahme und die Untersuchungsstellen Laboranalytik. Seit 2002 sollen öffentliche Aufträge im Altlastenbereich nur an entsprechend zugelassene Personen bzw. Firmen vergeben werden. Grundlage für die Zulassung als Untersuchungsstelle Probenahme ist die Akkreditierung bzw. ein Fachaudit durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Unser Institut ist für die Untersuchungsbereiche 1.1, 2.1 und 3.1 (Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen Feststoffe, Eluate und Perkolate, wässrige Medien, Bodenluft/Deponiegas) zugelassen.

Altlastensachverständige gemäß § 18 BBodSchG, Herr Schillinger (Urkunde), Herr Struller (Urkunde)
Ergänzend zur Anerkennung als Untersuchungsstelle für die Probenahme sind mehrere unserer Mitarbeiter als Altlastensachverständige
gemäß § 18 BBodSchG zugelassen. Sie decken folgende Sachgebiete ab:
SG 1 („Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung“)
SG 2 („Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer“)
SG 5 („Sanierung“)
Die Zulassung wird nach Überprüfung von Referenzen und eingehender mündlicher Fachprüfung vom Bayerischen Landesamt für Umwelt ausgesprochen.
Herr Schillinger ist zudem Mitglied der Prüfungskommission für Sachverständigenzulassungen im Sachgebiet 2.

Prüflaboratorium gemäß LaborV (Urkunde Notifizierung) (Verfahrensliste)
Im Sinne des Bayerischen Wassergesetzes vom 25.02.2010 hat Bayern am 22.11.2010 eine „Verordnung über die Zulassung von Prüflaboratorien für Wasseruntersuchungen in Bayern (Laborverordnung / LaborV)“ erlassen. Diese unterscheidet 10 Bereiche, in denen für Prüflaboratorien eine Zulassung möglich ist. Grundlage für die Zulassung als Prüflaboratorium ist die Notifizierung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Unser Institut ist für die Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasser nach dem Bereich 1 der Laborverordnung  zugelassen.

Altlastenkoordinator gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“
Alle unsere Mitarbeiter besitzen die Fachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) (Berufsgenossenschaftliche Regel – Kontaminierte Bereiche). Sie dürfen Sanierungsarbeiten, bei denen Schadstoffe auftreten, hinsichtlich des Arbeits-, Immissions- und Umweltschutzes sachverständig planen und beaufsichtigen. Die TRGS 524 („Technische Regeln Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ist eine Fortschreibung der DGUV-Regel 101-004. Die Fachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 deckt auch die Sachkunde gemäß TRGS 524 mit ab.

 

LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg

Tel: +49 911 12076 100
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