Brandschutzklappen-Inspektion





Überblick über die wichtigsten Termine:
- längstens bis 30.09.1984 (je nach Hersteller), TROX bis Juni 1981:
asbesthaltige Klappenblätter, Anschlagdichtungen und andere Bauteile - bis 31.07.1988 (TROX, SCHAKO), bis Mitte August 1988 (WILDEBOER):
asbesthaltige Anschlagdichtungen („Litaflex“) - spätestens ab Mitte August 1988 (bei allen Herstellern):
asbestfrei




Die Asbest-Richtlinie sah bei ihrer Einführung 1989 eine pauschale Einstufung von asbesthaltigen Brandschutzklappen (ohne individuelle Überprüfung) in die Dringlichkeitsstufe III („Neubewertung langfristig erforderlich“, d. h. längstens nach 5 Jahren) ohne direkte Sanierungserfordernis vor. Grund war, dass im normalen Betrieb von nicht-beschädigten Klappenblättern und -dichtungen auszugehen war, die nach damaliger Einschätzung kaum Fasern freisetzen.
Heute ist immer noch eine Vielzahl der alten asbesthaltigen Brandschutzklappen in Betrieb, die mittlerweile jedoch deutliche Alterungserscheinungen zeigen (v. a. an den Anschlagdichtungen).

Mittlerweile ist nachgewiesen, dass asbesthaltige Brandschutzklappen bei der Auslösung (Aufschlagen des Klappenblatts auf die Anschlagdichtung), wie dies z. B. bei den vorgeschriebenen regelmäßigen Funktionsprüfungen geschieht, hohe Mengen an Asbestfasern ins Lüftungssystem abgeben können. In den aktuellen „LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung“ des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vom Oktober 2018 findet dies bereits Berücksichtigung.



Daneben sind auch die in der Gefahrstoffverordnung aufgeführten Schutzmaßnahmen bei Asbestexposition (Mehrkammerschleusen mit Unterdruckhaltung, etc.), die den Vorgaben der TRGS 519 für „Abbruch und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten“ (Abschnitt 14) entsprechen, zu berücksichtigen.
Durch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erhöht sich insgesamt der Aufwand für den Betrieb und die Instandhaltung (Funktionsprüfung) von asbesthaltigen Brandschutzklappen deutlich, so dass neben den Brandschutzaspekten mittlerweile eine Sanierung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlenswert ist.
Stand der Technik ist heute eine Einzelbeurteilung der Brandschutzklappen hinsichtlich ihres Zustandes durch einen Asbest-Sachverständigen und die Einstufung der Brandschutzklappen in Schadenskategorien in Abhängigkeit vom anzunehmenden Faserfreisetzungsrisiko. Da oftmals aus organisatorischen und finanziellen Gründen kein zeitgleicher Austausch aller Brandschutzklappen eines Gebäudes erfolgen kann, ist diese „Priorisierung“ durch den Asbest-Sachverständigen mit Empfehlung der Reihenfolge des Abbruchs bzw. der Sanierung sinnvoll. Dies dient zugleich als Grundlage für die Abstimmung zwischen Gebäudeeigentümer, Baubehörde und Brandschutz-Sachverständigen.
Im Rahmen der Inspektion durch den Asbest-Sachverständigen wird zudem das Umfeld der Brandschutzklappe dokumentiert (Zugänglichkeiten, Raummaße, etc.) und auf das Vorhandensein von weiteren asbestverdächtigen Materialien (Brandschutzplatten, Mörtel, Flanschdichtungen, etc.) untersucht. Diese Aspekte sind im Zuge eines Abbruchs bzw. einer Sanierung mit zu berücksichtigen.
Wir bieten Ihnen:
- Fachkundige Begutachtung von Brandschutzklappen mit Prüfung auf Asbesthaltigkeit
- Bewertung des aktuellen Zustands und Einstufung in Schadenskategorien / Prioritätsstufen
- Technische Untersuchungen im Umfeld der Klappen (Beprobung und Untersuchung von Materialproben)
- Schadstoffkataster
- Sanierungs- und Entsorgungskonzepte
- Arbeitsschutzkonzepte
- Ausschreibungen
- Projektsteuerung, Rückbauüberwachung
Wir sind vom Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) als „Sanierungsfachgutachter/-fachplaner" für Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen zertifiziert.
Zudem ist die LGA-IUA als "Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle"qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen.
Herr Dr. Kisskalt ist vom Deutschen Abbruchverband (DA) als „Fachberater Abbruch" in den Kategorien „Abbruch Allgemein", „Gebäudeschadstoffe" und „Abfallwirtschaft" anerkannt.