Ausgangszustandsbericht (AZB)
Mit Inkrafttreten der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments (IED) werden Betreiber sogenannter IE-Anlagen dazu verpflichtet, im Rahmen einer Anlagengenehmigung, einen Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser (AZB) zu erstellen.

Edelstahl-Lagertanks eines Industriebetriebs

Lager für Fässer und Metallspäne
Der AZB ist für die gesetzliche Rückführungspflicht nach § 5 Absatz 4 BImSchG erforderlicher Bestandteil des Genehmigungsbescheids. Er soll die chemische Beschaffenheit des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück vor der Inbetriebnahme einer neuen oder geänderten Anlage als Ausgangszustand dokumentieren.
Der Zustand gemäß AZB muss nach einer Anlagenstilllegung wieder vorliegen bzw. vom Betreiber wiederhergestellt werden.
Der Zustand gemäß AZB muss nach einer Anlagenstilllegung wieder vorliegen bzw. vom Betreiber wiederhergestellt werden.
Ein AZB wird grundsätzlich erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es wird ein Antrag für die Änderung- oder Neugenehmigung einer Anlage nach IED gestellt. Diese Anlagen sind im Anhang I der 4. BImSchV gekennzeichnet.
- In der Anlage werden relevante gefährliche Stoffe/Gemische (nach CLP-Verordnung) verwendet, erzeugt oder freigesetzt, die eine stoffliche sowie mengenmäßige Relevanz aufweisen.
- Eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers kann durch die eingesetzten relevanten gefährlichen Stoffe/Gemische nicht absolut sicher ausgeschlossen werden.

Chemikalienlager
Wir bieten ihnen:
- Relevanzprüfung
- Festlegung des Untersuchungskonzepts mit Messnetz und Untersuchungsparametern
- Durchführung der Boden- und Grundwasseruntersuchungen
- Erstellen des Ausgangszustandsberichts (AZB)