Gebäudeschadstoffe, Rückbau
Inspektionsstelle für “Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle“
Unser Institut führt nicht nur eigene Erkundungen und Bewertungen in diesem Sachgebiet auf höchstem fachlichen Niveau durch, sondern ist auch qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen. Die Inspektionsstelle ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert und hat ein QM-System gemäß DIN 17020.
„Sanierungsfachgutachter“ und „Sanierungsfachplaner“ des Gesamtverbands Schadstoffsanierung GbR (Urkunde)
Der Verband benennt besonders qualifizierte Firmen nach Prüfung von Personalqualifikation, Ausstattung und Referenzen als Sanierungsfachgutachter (Erkundung und Bewertung von Gebäudeschadstoffen) und/oder als Sanierungsfachplaner (Planung, Ausschreibung und Überwachung von Schadstoffsanierungen an Gebäuden).
„Fachberater Abbruch“ des Deutschen Abbruchverbands e.V. (DA) (Urkunde)
Der Deutsche Abbruchverband hat Herrn Dr. Kisskalt als Fachberater Abbruch benannt. Er ist auch Mitglied des Fachausschusses „Ingenieurbüros“.
Sachkunde für Asbestsanierung nach TRGS 519 „Asbest“
Die TRGS 519 „Technische Regeln Gefahrstoffe – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ regelt den Arbeits- und Immissionsschutz bei Arbeiten an Asbestprodukten. Alle unsere Sachverständigen haben den Sachkundelehrgang gemäß Anlage 3 der TRGS 519 einschließlich Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt abgelegt.
Sachkunde für Arbeiten nach TRGS 521 „Alte Mineralwolle“
Die TRGS 521 „Technische Regeln Gefahrstoffe – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ regelt den Umgang mit kanzerogen Mineralfaserprodukten. Alle unsere Sachverständigen haben einen Sachkundelehrgang zu den Inhalten der TRGS 521 abgelegt.
Altlastenkoordinator gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“
Alle unsere Mitarbeiter besitzen die Fachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) (Berufsgenossenschaftliche Regel – Kontaminierte Bereiche). Sie dürfen Sanierungsarbeiten, bei denen Schadstoffe auftreten, hinsichtlich des Arbeits-, Immissions- und Umweltschutzes sachverständig planen und beaufsichtigen. Die TRGS 524 („Technische Regeln Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ist eine Fortschreibung der DGUV-Regel 101-004. Die Fachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 deckt auch die Sachkunde gemäß TRGS 524 mit ab.
Arbeitshilfe „Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz: Erkundung, Planung, Ausführung (2019) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Im Auftrag des LfU haben wir in Kooperation mit Herrn Dr. Sedat (SVB) die Arbeitshilfe für den qualifizierten Umgang mit Schadstoffen beim Gebäudeabbruch aus dem Jahr 2003 nun überarbeitet. Die Arbeitshilfe umfasst neben Beschreibung und Bewertung der Probenahmeverfahren vor allem auch ausführliche Hinweise zu Art und Fundstellen schadstoffhaltiger Baumaterialien. Zudem wurden in der aktuellen Fassung die Themen „Planung“, „Vergabe“ und „Durchführung“ neu aufgenommen.
Handbuch „Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft“
Herr Schillinger und Herr Dr. Kisskalt sind Autoren des Kapitels „Erkundung und Bewertung für den kontrollierten Rückbau“ in diesem aktuellen Fachbuch zu allen Aspekten der Gebäudeschadstoffe.
LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg
Tel: +49 911 12076 100
Fax: +49 911 12076 110
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