Asbesthaltige Brandschutzklappen – Neue VDI Richtlinie

Verfasst am 18. März.

Praktische alle Brandschutzklappen, die bis 1988 produziert wurden, enthalten asbesthaltige Bauteile. Diese alten Klappen sind immer noch millionenfach im Einsatz. Wir hatten hierzu schon mehrfach informiert (siehe Artikel vom April 2021 und vom Dezember 2021).

Mit der Neufassung der Asbestrichtlinie (November 2020) wird jetzt klargestellt, dass eine individuelle Bewertung des Zustands vom Bauherren/Eigentümer durchgeführt werden muss. Im März 2021 hatte zunächst der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ veröffentlicht. Aus unserem Haus waren an der Erarbeitung Frau Weiblen, Herr Malkmus und Herr Dr. Kisskalt beteiligt.

Aufbauend auf diese Veröffentlichung gründete der VDI einen Ausschuss zur Erarbeitung einer VDI-Richtlinie „Asbesthaltige Brandschutzklappen“ (VDI 6202 Blatt 3.1). Auch hier waren unsere Kollegen wieder vertreten. Den Stellvertretenden Ausschussvorsitz übernahm Herr Dr. Kisskalt (Vorsitzender: Herr Olaf Dünger). In – für Richtlinienausschüsse – sehr kurzer Zeit wurde ein Entwurf erstellt, der nach der abschließenden Lesung im Ausschuss am 28.11.2023 in Kürze als Gründruck veröffentlicht werden soll (voraussichtlich im April 2024).

Asbesthaltige BSK mit beschädigter Anschlagdichtung

Inspektion einer asbesthaltigen BSK

Damit wird allen Gebäudeeigentümern eine technische Grundlage für den Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen an die Hand gegeben. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe.

Weitere Informationen zur „Brandschutzklappen-Inspektion“ finden Sie hier.

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