Das Bild zeigt ein grafisches Unternehmenslogo in Blau- und Grüntönen mit einer stilisierten Wellenform. Rechts daneben befinden sich die drei Großbuchstaben LGA, gefolgt von eine kreisförmigen grafischen Fläche als Gestaltungselement.
LGA Dienst­leis­tungen Gebäude­schadstoffe / Abbruch Brandschutz­klappen-Inspektion
Das Bild zeigt einen großen Technikraum mit umfangreicher Lüftungs- und Klimaanlagentechnik. An der Decke verlaufen zahlreiche rechteckige und runde Lüftungskanäle aus Metall, die teilweise mit Isolierung versehen sind. Im Vordergrund und an den Seiten sind Rohrleitungen, Steuerkästen und orangefarbene Bedienelemente sichtbar, während der Boden aus glattem grauem Material besteht und die gesamte Szene einen industriellen Charakter hat.

Brandschutz­klappen-Inspektion

Bauherr / Eigentümer in der Pflicht

Nach der aktuellen Fassung der Asbest-Richtlinie sind Bauherren/Eigentümer dazu verpflichtet, asbesthaltige Brandschutzklappen einer individuellen Bewertung zu unterziehen. Dazu ist es erforderlich, dass sie Kenntnis über die Asbesthaltigkeit bzw. Asbestfreiheit der Brandschutzklappen haben. Bei alten Brandschutzklappen sind in der Regel keine erkennbaren Merkmale für die Asbesthaltigkeit vorhanden. Hier können wir im Rahmen einer historischen Erhebung anhand von Bauunterlagen (Kataster / Prüfbuch o.ä.) oder einer Inspektion vor Ort Klarheit verschaffen.

Bewertung nicht mehr pauschal, sondern individuell

Die bisherige Praxis, alle asbesthaltigen Brandschutzklappen einer Lüftungsanlage ohne weitere Betrachtung pauschal einzustufen, ist nicht mehr zulässig. Wir inspizieren und bewerten jede asbesthaltige Brandschutzklappe vor Ort in einem zweistufigen Verfahren. Nach der Erfassung des Zustandes der verbauten Asbestprodukte und der Einstufung der Brandschutzklappe in eine Schadenskategorie erfolgt die Bewertung der Dringlichkeit einer BSK-Sanierung. Zusätzlich wird ein Blick auf etwaige Schadstoffe im Klappenumfeld geworfen (Gebäudeschadstoffe). Die individuelle Bewertung durch den Sachverständigen dient als Grundlage für wiederkehrende Tätigkeiten an den Brandschutzklappen (Wartungsarbeiten, brandschutztechnische Prüfungen etc.) oder bildet die Planungsgrundlage für den Abbruch.

Abbruch

Bei Lüftungsanlagen, die vor 1989 in Betrieb genommen wurden, ist mit asbesthaltigen Brandschutzklappen zu rechnen. Der Aspekt „Asbestsanierung“ stellt bei Umbau- oder Abbruchmaßnahmen von Lüftungsanlagen oft einen „unerwarteten“ erheblichen Kostenfaktor dar. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir worauf es bei derartigen Planungen ankommt und können Ihnen Kostensicherheit und eine fachgerechte Ausführung der Abbrucharbeiten von Lüftungsanlagen zusichern.

Die VDI-Richtlinie „Asbesthaltige Brandschutzklappen“ (VDI 6202 Blatt 3.1) wird derzeit unter Mitwirkung der LGA erarbeitet. Die Richtlinie soll allen Gebäudeeigentümern eine technische Grundlage für den Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen an die Hand geben. Der Entwurf wurde im Herbst 2024 als Gründruck veröffentlicht.

Unsere Leistungen

  • Inspektion von Brandschutzklappen und zugehöriger Lüftungsanlagen mit Prüfung auf Asbesthaltigkeit
  • Individuelle Bewertung asbesthaltiger Brandschutzklappen
  • Technische Untersuchung des Klappenumfelds (Bausubstanzuntersuchungen)
  • Sanierungs- und Entsorgungskonzepte
  • Ausschreibungen
  • Projektsteuerung, Bauüberwachung

Unsere Kompetenzen

  • zertifizierte Inspektionsstelle für kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle (ISO 9001)

  • zertifizierte Sanierungsfachplaner / -gutachter (Gesamtverband Schadstoffsanierung GVSS)

  • zertifizierte VDI-Sachverständige für Asbest in baulichen und technischen Anlagen
  • RAL-Gütezeichen Schadstoffsanierung im Bestand

  • Sachkundige nach TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (Alte Mineralwolle)

  • Altlastenkoordinatoren gemäß DGUV-Regel 101-004 bzw. TRGS 524 „Kontaminierte Bereiche“

Ihre Ansprechpartner

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