
Zum Schutz der Umwelt gibt es eine Vielzahl ineinandergreifender Gesetze (BNatSchG, BayNatSchG, FFH- und SPA-Richtlinie). Regelmäßig muss vor der Durchführung von Vorhaben eine Prüfung der Auswirkungen auf Umwelt und Natur erfolgen. Beeinträchtigungen für Lebewesen und Lebensräume können vor allem bei Baumaßnahmen und beim Betrieb von Anlagen entstehen. Mit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) muss deswegen überprüft werden, welche europarechtlich geschützten Tierarten (Arten des Anhang IV FFH-Richtlinie) im Vorhabensgebiet auftreten und ob Maßnahmen zu ihrem Schutz erforderlich sind. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP, der den Eingriff, seine Auswirkungen und notwendige Maßnahmen beschreibt, kann für die Zulassung notwendig sein. Für Vorhaben besonderer Tragweite schreibt das UVPG, das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die umfassende Prüfung verschiedener Aspekte im Rahmen einer UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) vor. Mit ökologischen Prüfungen werden Konfliktpotenziale mit Schutzgütern des Naturschutzes (Wasser, Boden, Luft und Klima, Flora und Fauna, Landschaftsbild) ermittelt. Sie zeigen, ob Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur oder zum Ausgleich der Eingriffe notwendig sind. Unser Team zeigt den Weg zur Realisierung von Vorhaben im Einklang mit den Vorschriften und den vorhandenen Möglichkeiten.

