Nur eine Messung schafft Gewissheit
In ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebieten und bei Tätigkeiten in sogenannten Radon-Arbeitsfeldern kann für Sie als Arbeitsplatz-Verantwortlicher eine Messpflicht bestehen. Bei einer Überschreitung des gesetzlich festgelegten Referenzwertes von 300 Bq/m³ im Jahresmittel sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Radon-Aktivitätskonzentration in der Raumluft zu senken.
Ob eine Überschreitung des Referenzwerts und eine Radonproblematik mit Gesundheitsgefährdung bestehen, ist von vielen Faktoren abhängig und kann nur durch eine Messung der Radon-Aktivitätskonzentration eindeutig geklärt werden. Wir bieten Ihnen Messungen für verschiedenste Fragestellungen an.
Mit Langzeitmessungen nach den Vorgaben der Strahlenschutzgesetzgebung wird ermittelt, ob Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Aktivitätskonzentration erforderlich sind. Mit zeitaufgelösten Übersichtsmessungen können parallel dazu Informationen zum Konzentrationsverhalten gewonnen werden. So kann unmittelbar auf eine bestehende Gesundheitsgefährdung reagiert werden.
Ihre Vorteile
Die LGA ist vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Anerkannte Messstelle für Arbeitsplatzmessungen nach § 155 Strahlenschutzverordnung. Damit können wir Ihnen qualitätsgesicherte Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration anbieten.
Wie viel Radon in ein Gebäude eintreten kann, ist von vielen Faktoren abhängig: neben der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft sind die Geologie sowie der Zustand und die Bauweise des Gebäudes entscheidend.
Als geologisches Institut mit § 18 Sachverständigen nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und Gutachtern für Gebäudeschadstoffe, liegen uns detaillierte Kenntnisse über jeden Einflussfaktor für das Vorliegen oder Entstehen einer Radonproblematik vor. Individuelle Lösungen können somit zielsicher und kosteneffektiv für Sie ausgearbeitet werden.
Unsere Leistungen
- Langzeitmessungen der Radonaktivitätskonzentration in der Raumluft nach § 127 des Strahlenschutzgesetzes durch eine gemäß § 155 Absatz 4 der Strahlenschutzverordnung anerkannten Messstelle für Arbeitsplatzmessungen
- Definition von Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Aktivitätskonzentration
- Kontrollmessungen nach erfolgreicher Durchführung von Maßnahmen
- Zeitaufgelöste Übersichtsmessungen
- Baugrunduntersuchungen (Messung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft)
- Beratung zum vorsorglichen Radonschutz bei Neubauten
- Projektsteuerung, Bauüberwachung
Unsere Kompetenzen
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nerkannte Messstelle gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Arbeitsplatzmessungen
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Zertifizierte Radonfachperson (Bauakademie Sachsen)




