Das Bild zeigt ein grafisches Unternehmenslogo in Blau- und Grüntönen mit einer stilisierten Wellenform. Rechts daneben befinden sich die drei Großbuchstaben LGA, gefolgt von eine kreisförmigen grafischen Fläche als Gestaltungselement.
LGA Dienst­leis­tungen Abfall / Deklarationen Entsorgungs­manage­ment
Das Bild zeigt eine Baustelle mit einem großen gelben Bagger, der in einer tiefen Erdgrube arbeitet. Daneben steht ein weißer Kipp-Lkw auf einer ebenen Fläche, bereit Material aufzunehmen oder abzuladen. Im Hintergrund erstreckt sich eine grüne Wiese, dahinter eine Bergkette unter einem dramatischen Himmel mit dunklen Wolken und orangefarbenen Lichtreflexen vom Sonnenuntergang.

Entsorgungs­manage­ment

Kreislauf­wirtschaft – eine runde Sache

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sowie das Bayerische Abfallgesetz (BayAbfG) fordern, dass Abfälle getrennt gehalten werden, um eine möglichst hochwertige Verwertung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den als schadstoffhaltig erkannten Materialien auch alle anderen anfallenden Abfälle baubegleitend möglichst sortenrein zu separieren und – ggf. nach einer Aufbereitung – zu verwerten sind, z. B. gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in technischen Bauwerken. Eine Beseitigung, z. B. durch Ablagerung auf einer Deponie, ist nur zulässig, wenn Aufbereitung und Verwertung nicht möglich sind.

Normen sind die Grundlage - Erfahrung ist der Schlüssel

Unsere „Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle“ arbeitet auf der Grundlage eines QM-Systems gemäß DIN EN ISO/IEC 17020. Unsere langjährig erfahrenen Sachverständigen und Probenehmenden besitzen die Sachkunde zur Probenahme fester Abfälle gemäß LAGA PN98 (LAGA Mitteilungen M32) und die Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (ehemals BGR 128). Sie sind durch ständige Fortbildungen immer auf der Höhe der Zeit, heißt dem Stand der Technik und des Wissens. Sie arbeiten stets auf der Grundlage aktueller gesetzlicher und länderspezifischer Vorgaben, wie z. B. der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), der Deponieverordnung (DepV) und des bayerischen Verfüll-Leitfadens (VLF).

Vorteile durch Vorunter­suchungen

Gezielte Untersuchungen / Deklarationen im Vorlauf zu Baumaßnahmen (entsprechend vorgesehenen Verwertungswegen) dienen unter anderem als wichtige Grundlage für Ausschreibungen und Kostenkalkulationen. In dieser Phase lassen sich bereits entscheidende Weichen stellen, um das Risiko unangenehmer Überraschungen während des Bauablaufs zu minimieren und einen möglichst reibungslosen zeitlichen Ablauf der Baumaßnahmen zu ermöglichen (Zeitvorteil). Dies hilft am Ende auch, Baukosten zu reduzieren. 

Unsere verbriefte Kompetenz und Neutralität gewährleistet, dass unsere Untersuchungen und Gutachten bei Behörden anerkannt werden. Wir stehen für kosteneffektive Untersuchungen mit Maß und Ziel und praxisorientierte Lösungen für Bauprojekte aller Art.

Unsere Leistungen

  • Orientierende Voruntersuchungen vor Beginn der Baumaßnahme (Bausubstanz, Boden, etc.) für die Planung des möglichen Verwertungs-/ Entsorgungsweges sowie als Grundlage für Ausschreibungen
    [Hinweis: oftmals werden während der Bauphase dennoch Deklarationsuntersuchungen am Ausbaumaterial notwendig]

  • In situ-Deklarationen vor Baubeginn (wenn z. B. unauffällige Schadstoffkonzentrationen gemäß Baugrunderkundungen zu erwarten sind)

  • Untersuchungs-, Verwertungs- und Entsorgungskonzepte

  • Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungen

  • Fachgutachterliche Bauüberwachung, Aushubbegleitungen und Deklarationsuntersuchungen nach gültigen Normen und Gesetzen (z. B. nach EBV, VLF oder DepV) während der Bauphase

  • Abstimmungen mit Behörden

Unsere Kompetenzen

  • zertifizierte Inspektionsstelle für kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle (ISO 9001)

  • Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG

  • Sachverständige gemäß §18 BBodSchG, SG 1, SG 2 und SG 5

  • Sachverständige für die Fremdüberwachung von Gruben, Brüchen und Tagebauen nach Anlage 17 des Verfüll-Leitfadens (VLF)

  • BAM/OFD-H Anerkennung für Erkundung von Bundesliegenschaften

  • Sachkundige Probenehmer nach LAGA PN 98

  • Sachkundige nach TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (Alte Mineralwolle)

  • Altlastenkoordinatoren gemäß DGUV-Regel 101-004 bzw. TRGS 524 „Kontaminierte Bereiche“

Ihr Ansprechpartner

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