
Seit dem Jahr 1999 ist die „Altlast“ im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) klar definiert – und es ist nicht das, was man gemeinhin denkt! Das Gesetz versteht darunter Schädigungen von Bodenfunktionen, die vor Einführung des Gesetzes entstanden sind und von denen eine Gefahr für Menschen, Pflanzen oder das Grundwasser ausgeht. Altlasten bedeuten immer Aufwendungen zur Gefahrenabwehr und Kosten. Damit Boden seinen Wert für den Menschen und die Umwelt behält, ist jeder, der darin eingreift oder darauf einwirkt verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen von Schäden zu ergreifen, oder er macht sich strafbar. Unsere Sachverständigen bewerten für Planer, Bauherren, Grundstückseigentümer, Investoren, Anlagenbetreiber, sonstige Verantwortliche und Gerichte ob Eingriffe in den Boden, Bodenkontaminationen oder der Umgang mit Schadstoffen auf einer Fläche besondere Maßnahmen erfordern bzw. Kosten verursachen. Wir erarbeiten Konzepte und begleiten die Umsetzung.



