Handeln verpflichtet – Eigentum auch
Die Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen ist gesetzliche Pflicht. Eigentümer einer Altlastenfläche können dabei ebenso sanierungspflichtig werden wie die Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung. Ausschlagegebend für den Umfang der Maßnahmen zur Altlastensanierung oder zur Beseitigung der schädlichen Bodenveränderung ist die verantwortungsvolle und objektive Beurteilung durch einen Sachverständigen.
Mit der Sanierung werden Immobilien wieder in Wert gesetzt. Abgesehen von gesetzlich begründeten Sanierungsansprüchen kann aber auch bereits ein Altlastenverdacht zu einem merkantilen Minderwert führen, weil finanzielle Folgen im Ungewissen hoch eingepreist werden.
Wir managen schädliche Bodenveränderungen und Altlasten
Die Sachverständigen der LGA beraten in guter Tradition kompetent und unabhängig, wenn es darum geht, Erst-Einschätzungen für Flächen zu geben, Untersuchungen zu planen, behördliche Forderungen einzuordnen, Kosten aus Altlasten / schädlichen Bodenveränderungen und Bodenkontaminationen zu ermitteln oder Planungen und Ausschreibungen für Sanierungsmaßnahmen oder das Flächenrecycling aufzustellen. Dazu verfügt unser Sachverständigen-Team über alle erforderlichen persönlichen Zulassungen.
Mit einer akkreditierten und notifizierten Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG / § 19 BBodSchV und unserem ebenso zugelassenen Vertragspartner für Umweltanalysen CLG schaffen wir die verlässliche Basis für das Altlastenmanagement.
Unsere Leistungen
- Historische Erkundungen (HE) und Luftbildauswertungen
- Orientierende und Detail-Untersuchungen (OU und DU) in Boden und Grundwasser
- Gefahr-Beurteilungen für die Schutzgüter Mensch, Boden, Pflanze und Grundwasser
- Beweissichernde Untersuchungen (Belastungssituation zu einem definierten Zeitpunkt)
- Sanierungsuntersuchungen (SU), Sanierungspläne, Ausschreibung und Begleitung von Sanierungen
- Gerichtsgutachten zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
- Bewertung von Altlasten-Gutachten mit der unabhängigen Prüfung von rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Vorschlägen
- Kostenbewertung von Altlasten für Wert-Gutachten im Zuge der EDD oder Beleihung von Grundstücken
Unsere Kompetenzen
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Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG
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Sachverständige gemäß §18 BBodSchG, SG 1, SG 2 und SG 5
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BAM/OFD-H Anerkennung für Erkundung von Bundesliegenschaften
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Altlastenkoordinatoren gemäß DGUV-Regel 101-004 bzw. TRGS 524 „Kontaminierte Bereiche“












