Die WRRL der EU fordert sauberes Wasser bis 2027
Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000, die Wasserrahmenrichtlinie, fordert für alle EU-Mitgliedsstaaten, dass spätestens bis zum Jahr 2027 Flüsse, Seen, Übergangsgewässer, Küstengewässer und Grundwasser in einem „guten Zustand“ gebracht werden. Das bedeutet, dass der Mensch Lebensgemeinschaften des Wassers, Gewässerstrukturen, chemische Inhaltsstoffe von Oberflächengewässern und Grundwasser und verfügbare Mengen nur mehr gering beeinflusst.
Wir prüfen Wasser auf die Einhaltung der Qualitätsziele und erarbeiten Konzepte, mit denen Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper verbessert werden sollen. Ziel ist eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung.
Wir können Hydrogeologie
Sauberes Grundwasser, aus dem Trinkwasser gewonnen wird, ist für den Menschen als Lebensmittel unverzichtbar. Zunehmende Schadstoffbelastungen beeinträchtigen Qualität und verfügbare Menge. Das Ausweisen und Überwachen von Trinkwasserschutzgebieten sind wichtige Aufgaben der Gegenwart und sichern die Zukunft dieser wichtigen Ressource. Überall wo Verunreinigungen drohen oder eingetreten sind, prüfen wir die Gefahrenlage erarbeiten Sanierungskonzepte.
Im Sinne der WRRL ist auch die Versickerung von Regenwasser eine sinnvolle Sache. Sie leistet im Hinblick auf die Regeneration des Grundwassers einen wertvollen Beitrag. Außer Acht gelassen werden darf aber auch nicht, dass bei ständig steigenden Abwassergebühren sich durch die Regenwasserversickerungen (sofern der Standort für die Versickerung geeignet ist) eine Menge Geld sparen lässt.
Unsere Leistungen
-
Erkunden von Grundwasserkörpern
-
Ermitteln von Eigenschaften und Ergiebigkeit von Aquiferen
-
Natürliche und menschliche Einflüsse auf die Wasserqualität
-
Bestimmen der Grundwasserneubildungsrate
-
Berechnung von Einzugsgebieten
-
Durchführung von Versickerungsversuchen
-
Bestimmung von Durchlässigkeitsbeiwerten (kf-Wert) mittels Feld- und Laborversuchen
-
Gefährdungsanalyse zu Schadstoffbelastungen des Untergrunds
-
Dimensionierung der Versickerungsanlagen
-
Gerichtsgutachten bei Streitfällen zu Grund- und Oberflächenwasser
-
Grundwassermonitoring: Dauerüberwachung der Wasserqualität im Umfeld von Deponien, Umgangsbereichen mit wassergefährdenden Stoffen, Sanierungsflächen oder bei Baumaßnahmen (Bauwasserhaltung)
-
Beweissicherung bei Verschmutzungen von Oberflächengewässern
Unsere Kompetenzen
-
Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG
-
Sachverständige gemäß §18 BBodSchG, SG 1, SG 2 und SG 5






