Überprüfen des Kampfmittelverdachts schafft Sicherheit
Arbeit- wie Auftraggeber haben nach Arbeitsschutzrecht Schutzpflichten gegenüber ihren Mitarbeitern bzw. dem ausführenden Unternehmen (Mitverantwortung des Bauherrn). Hierzu gehört das Baugrundrisiko mit dem darin eingeschlossenen Risiko „Kampfmittel“. Nach Baustellenverordnung und Arbeitsschutzgesetz müssen alle Arbeiten nach dem Stand der Technik geplant und ausgeführt werden, damit Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermieden werden. Hierfür ist eine Sicherheitsplanung erforderlich. Im Vorgriff einer Baumaßnahme ist deswegen mit historischen Recherchen zum Kriegsverlauf im Bereich der Baufläche und mit Luftbildauswertungen zu prüfen, ob sich ein Kampfmittelrisiko ausschließen lässt.
Wir unterstützen bei Kampfmittelverdacht und -räumung
Mit unserer umfangreichen Literatur-Datenbank und einem Luftbildarchiv sind wir in vielen Fällen in der Lage, einem Anfangsverdacht auf Kampfmittel schnell nachzugehen. Erhärtet sich der Verdacht unterstützen uns Kooperationspartner mit umfangreichen Kampfmittel-Recherchen. Wenn sich daraus ein Handlungsbedarf zum Aufsuchen von Kampfmitteln oder zum Ausarbeiten eines Räumkonzepts ergibt, organisieren und koordinieren wir die erforderlichen Leistungen und unterstützen unsere Auftraggeber bis zur erfolgreich durchgeführten Räumung. Die Auswirkungen von Notsprengungen auf umliegende Bauwerke (Druckwelle, Erschütterungen, Splitterflug) schätzen wir in Zusammenarbeit mit Experten der Geotechnik ab.
Unsere Leistungen
- Historische Recherchen und Luftbildauswertungen (ggf. mit Subunternehmern)
- Gefährdungsabschätzungen (ggf. mit Subunternehmern)
- Konzepte zur technischen Kampfmittelräumung (in Kooperation mit Subunternehmern)
- Organisation der Kampfmittelräumung
Unsere Kompetenzen
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Fachkundiges Büro für Rüstungsaltlasten (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
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zertifizierte Inspektionsstelle für Rüstungsaltlasten und Kampfmittel (ISO 9001)





