Das Bild zeigt ein grafisches Unternehmenslogo in Blau- und Grüntönen mit einer stilisierten Wellenform. Rechts daneben befinden sich die drei Großbuchstaben LGA, gefolgt von eine kreisförmigen grafischen Fläche als Gestaltungselement.
LGA Dienst­leis­tungen Altlasten Ausgangs­zustands­bericht (AZB)
Das Bild zeigt eine große Industrieanlage bei Dämmerung oder Nacht, die hell beleuchtet ist. Mehrere hohe Türme und komplexe Rohrsysteme sind sichtbar, zusammen mit einem markanten Schornstein, der in den Himmel ragt. Im Vordergrund befindet sich ein ruhiger Wasserbereich, der die Lichter der Anlage leicht reflektiert, während der Hintergrund einen klaren, violett-blauen Himmel zeigt.

Ausgangs­zustands­bericht (AZB)

IED 2.0 – Der Ausgangs­zustand des Bodens zählt.

Neue oder wesentlich veränderte Anlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie IERL bzw. Industrial Emissions Directive IED der EU dürfen die Umwelt nicht oder nur unvermeidbar beeinflussen. Ob eine Anlage am Ende Ihrer Laufzeit oder zum Zeitpunkt einer wesentlichen Änderung eine Kontamination des Bodens hinterlassen hat, die beseitigt werden muss, lässt sich nur objektiv beurteilen, wenn vor ihrer Inbetriebnahme der Ausgangszustand geprüft und in einem Ausgangszustandsbericht dokumentiert worden ist. Nur zugelassene Sachverständige und Untersuchungsstellen dürfen die notwendigen Untersuchungen für den AZB durchführen und am Laufzeitende der Anlage auf Veränderungen prüfen.

Betroffene Anlage? Wir finden es heraus.

Die betroffenen Anlagen gemäß IED sind dem Grundsatz nach im Anhang 1 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet. Ein AZB wird erforderlich, wenn in der Anlage relevante gefährliche Stoffe (rgS) gemäß CLP-Verordnung verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, die zusätzlich eine stoffliche Relevanz und Mengenrelevanz aufweisen. Die Betreiberpflicht ist im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) § 5 Absatz 4 verankert und damit wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsbescheids. Unsere Experten klären, ob Ihre Anlage betroffen ist.

Bewertung von Betriebs­stoffen, Unter­suchungen und AZB aus einer Hand

Das Herausfiltern relevanter gefährlicher Stoffe aus der Fülle von Betriebsstoffen einer Anlage, die Prüfung der Mengenrelevanz mit Bezug zur Einstufung der Wassergefährdungsklasse und die Prüfung der stofflichen Relevanz mit Bewertung von Stoffmobilitäten, Stoffpersistenz und anderen wesentlichen Eigenschaften nehmen unsere Experten verantwortungsvoll vor. Sie grenzen das Anlagengrundstück ab, entwickeln bei Bedarf das Untersuchungskonzept für den AZB, führen die Untersuchungen durch und erarbeiten den Bericht.

Unsere Leistungen

  • Sachverständige Begehung der Anlage
  • Erfassung des Ist-Zustands
  • Relevanzprüfung
  • Aufstellen eines Untersuchungskonzepts
  • Abstimmung mit den zuständigen Behörden
  • Durchführung der Boden- und Grundwasseruntersuchungen
  • Erstellen des Ausgangszustandsberichts (AZB)

Unsere Kompetenzen

  • Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG

  • Sachverständige gemäß §18 BBodSchG, SG 1, SG 2 und SG 5

  • Sachverständige gemäß AwSV

  • Altlastenkoordinatoren gemäß DGUV-Regel 101-004 bzw. TRGS 524 „Kontaminierte Bereiche“

Ihre Ansprechpartner

Fabian Ziegler

Fabian Ziegler
M. Eng. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik

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