HBCD bzw. HBCDD steht für Hexabromcyclododecan und ist ein ringförmiges, bromiertes Kohlenwasserstoffmolekül. HBCD diente wegen seiner technischen Eigenschaften vorwiegend als Flammschutzmittel für Kunststoffe und kam daher vor allem in Gebäude-Dämmstoffen aus Polystyrol (EPS / XPS), teilweise auch in Verpackungskunststoffen (EPS) zum Einsatz. Im Mai 2013 wurde HBCD unter der internationalen Stockholm-Konvention als persistenter Schadstoff (POP) eingestuft. Daraus folgte ein weltweites Handels- und Verwendungsverbot (mit Übergangsfristen). Seit dem 22. März 2016 dürfen in der EU keine Produkte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) mehr hergestellt und vertrieben werden, die mehr als 100 mg/kg HBCD enthalten. Eine zeitweise geltende Ausnahme für Polystyrol (EPS) endete am 21. Februar 2018. HBCD-haltige Dämmstoffe werden in Deutschland nicht als „gefährliche Abfälle“ eingestuft, es gelten jedoch ein Getrenntsammlungsgebot, ein Vermischungsverbot sowie Nachweis- und Registerpflichten.



