Das Bild zeigt ein grafisches Unternehmenslogo in Blau- und Grüntönen mit einer stilisierten Wellenform. Rechts daneben befinden sich die drei Großbuchstaben LGA, gefolgt von eine kreisförmigen grafischen Fläche als Gestaltungselement.
LGA Unter­nehmen Aktuelles Zulassung gemäß § 18 BBodSchG

Zulassung gemäß § 18 BBodSchG

Das Bild zeigt sechs Glasflaschen mit Glasstopfen, die nebeneinander auf einer Betonfläche stehen. Jede Flasche enthält Wasserproben mit unterschiedlichen Trübungsgraden, von fast klar in der linken Flasche bis hin zu sehr dunklem, schlammigem Wasser in der rechten Flasche. Im Hintergrund ist eine blaue Fläche zu sehen, die einen einheitlichen Hintergrund für die Proben bildet.

Laut § 18 BBodSchG müssen „Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen“.

Konkret müssen in Bayern im gesetzlich geregelten Bereich Boden- und Altlastuntersuchungen von nach § 18 BBodSchG zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Für die Entnahme und laboranalytische Untersuchung von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben haben wir daher erneut per Antrag unsere Zulassung vom Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) erfolgreich verlängern lassen. Unser Institut ist mit dieser Urkunde und der zugehörigen Anlage für die Untersuchungsbereiche 1.1, 2.1 und 3.1 (Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen Feststoffe, Eluate und Perkolate, wässrige Medien, Bodenluft/Deponiegas) bis Januar 2029 zugelassen.

Unsere weiteren Zulassungen finden Sie unter „Akkreditierungen, Anerkennungen, Managementsystem“.

Zurück zur Übersicht

Finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen, Projektreferenzen, Standorten, Stellenanzeigen oder aktuellen Artikeln in unserer Volltextsuche.