Das Bild zeigt ein grafisches Unternehmenslogo in Blau- und Grüntönen mit einer stilisierten Wellenform. Rechts daneben befinden sich die drei Großbuchstaben LGA, gefolgt von eine kreisförmigen grafischen Fläche als Gestaltungselement.
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Asbesthaltige Abstandshalter in Stahlbetonbauten

Das Bild zeigt eine Betonoberfläche, die teilweise mit roter Markierungsfarbe besprüht ist. In der Mitte befindet sich ein metallischer Abstandshalter, der sternförmig im Beton eingebettet ist und eine kleine runde Öffnung in der Mitte aufweist. Rechts im Bild liegt ein Maßstab, der diagonal über die Fläche verläuft und zur Größenbestimmung dient. Die Oberfläche des Betons ist rau und weist Schleifspuren sowie leichte Verschmutzungen auf.

Zwischen 1960 und 1993 wurden im Stahlbetonbau asbesthaltige Abstandhalter und Rohrhülsen/Mauerstärken eingesetzt, wobei die Hauptverwendungszeit von 1970 bis 1985 lag. Abstandshalter sind erforderlich, um beim Schalen der Bauteile eine ausreichende Betonüberdeckung zu gewährleisten. Man geht von einer Verlegedichte von ca. 4 Stück/m² bei einem Abstand von 50-100 cm aus. Heute werden hierfür Kunststoff- oder (asbestfreie) Faserzementprodukte eingesetzt.

Abstandshalter – Knochenform
Abstandshalter – Quader
Abstandshalter – Zylinder

Die asbesthaltigen Materialien in älteren Bauwerken stellen heute ein Hindernis beim Abbruch und Recycling dar. Neben Arbeitsschutzrisiken entstehen Probleme bei der Entsorgung, wenn keine Separierung der asbesthaltigen Bestandteile erfolgt. Um diese fachgerecht planen und durchführen zu können ist eine qualifizierte Erkundung erforderlich.

Erkundung durch die LGA
Querschnitt Hohlkastenbrücke (Quelle: BAST B200 2024)

Grundlage für die Erkundung von Asbest in Gebäuden bildet die VDI-Richtlinie 6202 Bl. 3. Sie spezifiziert eine an die jeweilige Asbestproduktart angepasste repräsentative Probenahme (Probenanzahl, Probenahmetechnik). Für asbesthaltige Abstandshalter liegt außerdem eine Veröffentlichung der BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen: „Konzeption zur Bestimmung von Lage und Anzahl asbesthaltiger Abstandhalter in Betonbrücken“, Brücken und Ingenieurbau Heft B 200, Juli 2024) vor.

Für alle Stahlbetonbauten empfiehlt sich ein gestuftes Vorgehen. Zunächst sollten alle vorliegenden Informationen wie z. B. Bewehrungspläne ausgewertet werden („Historische Recherche“). Im nächsten Schritt erfolgt eine visuelle Prüfung („Vorprüfung“), vergleichbar der handnahen Sichtprüfung nach DIN 1076. Ziel ist hier in einfachen Fällen bereits eine Materialzuordnung treffen bzw. mit geringem Aufwand Probenmaterial gewinnen zu können.

In vielen Fällen kann aber erst eine „Vollprüfung“ mit Freilegung von Abstandshaltern und repräsentativer Untersuchung für Klarheit sorgen. Hierfür muss die Oberfläche mithilfe emissionsarmer Verfahren (Schleifen mit Direktabsaugung) an mehreren Stellen über eine Fläche von je ca. 1 m² bis nahe der Bewehrungsebene abgetragen werden. Dies gilt für jedes Bauelement getrennt, da hier evtl. unterschiedliche Materialien eingesetzt wurden.

Schadstoffentfrachtung

Ergibt die systematische Erkundung asbesthaltige Abstandshalter und/oder Mauerstärken so kann bei nachvollziehbar einheitlicher Verwendung ein wesentlicher Teil vor dem Abbruch durch Ausbohren/Ausstemmen entfernt werden. Lässt sich das nicht realisieren, so kann nur durch eine nachträgliche Sortierung ein Fraktionieren in asbesthaltige und nicht-asbesthaltige Anteile erfolgen. Entsprechende Verfahren sind zurzeit in Entwicklung, stehen aber noch nicht im großen Maßstab standardmäßig zur Verfügung.

Fazit

Erkundungen auf asbesthaltige Abstandshalter und Rohrhülsen sind für Stahlbetonbauten insbesondere aus der Zeit zwischen 1970 und 1985 im Vorfeld eines Abbruchs unbedingt erforderlich. Der hohe Aufwand relativiert sich im Hinblick auf die erreichbare hohe Recyclingquote, die extreme Entsorgungskosten verhindert, wenn sonst das Gesamtmaterial als asbesthaltiger Abfall deponiert werden muss.

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